Wie wird man Luft­sicher­heits­kontroll­kraft?

Wenn Sie LSKK werden wollen, ist es wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, wie die Ausbildung funktioniert und wer überhaupt als Arbeitgeber in Frage kommt.

Sofern man über einigermaßen gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt und in der Vergangenheit keine schweren Straftaten begangen hat, hat man die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer LSKK Ausbildung schon fast erfüllt.

Voraussetzung um LSKK zu werden ist

  • eine positive und gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG Abs.1.
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Anstellungsverhältnis bei einem Luftfahrtunternehmen oder reglementierten Beauftragten oder Einstellungszusage bei einem Luftfahrtunternehmen oder reglementierten Beauftragten

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind kann man sich als LSKK ausbilden lassen. Die Ausbildung erfolgt durch Ausbilder, die dafür eine Zulassung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erhalten haben.

LSKK Ausbildungsdauer und Ablauf

Die Ausbildung umfasst mindestens 102 Unterrichtsstunden, das entspricht ca. 3 Wochen. Je nach Schulungsanbieter und zugelassenem Ausbilder kann die Ausbildung aber auch länger dauern.

In der Regel liegt die Ausbildungszeit zwischen 3 und 12 Wochen.

Mit Abschluss der Ausbildung wird der Auszubildende beim Luftfahrt Bundesamt zur LSKK Prüfung angemeldet.

Da die Erfolgsquote niedriger ausfällt, wenn die Teilnehmer nur die vorgegebenen 102 Unterrichtseinheiten absolviert haben, wird die Schulungsdauer oft länger gewählt. So haben die Teilnehmer mehr Zeit für Wiederholungen und Übungen und die Prüfungschancen steigen erheblich.

Die Ausbildung enthält unter anderem folgende Themen:

  • Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Ziele und Struktur der Luftsicherheit
  • Rechtsgrundlagen und Rechtsvorschriften der Luftsicherheit
  • Sicherheitsausrüstungen
  • Anforderung an die Kontrolle von Luftfrachtsendungen
  • Versteckmöglichkeiten für verbotene Gegenstände
  • Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Grenzen der Kontrollverfahren
  • Beförderungsanforderungen
  • Die sichere Lieferkette
  • Auswertung von Röntgenbildern
  • Dunkelalarm
  • Bedienung von Frachtröntgenanlagen
  • Durchführung von Sprengstoffüberprüfungen
  • Sofort- und Notfallmaßnahmen
  • Durchsuchung von Hand und Sichtkontrollen

LSKK Zertifizierung und Rezertifizierung

Sofern sie die Prüfung bestanden haben, erhalten die Personen eine Zertifizierung vom Luftfahrt Bundesamt. Damit ist man dann offiziell Luftsicherheitskontrollkraft. Die LSKK Prüfung wird ausschließlich durch das LBA in Braunschweig durchgeführt.

  1. Die Zertifizierung ist nach der Prüfung für 3 Jahre gültig.
  2. LSKK´s müssen jährliche Fortbildungen durchführen. Darüber müssen Nachweise erstellt und dem LBA zur Rezertifizierung (siehe nächster Punkt) vorgelegt werden.
  3. Kurz vor Ablauf von 3 Jahren seit der ersten Prüfung ist die Rezertifzierung nötig.

Die Rezertifizierung läuft ähnlich wie die Erstzertifizierung ab. Zur Rezertifizierung müssen die LSKK´s nach Braunschweig zum LBA reisen und eine erneute Prüfung ablegen.

Eine größere Frachtmenge wartet auf die Abwicklung

Was ist eine LSKK?

Eine Luftsicherheitskontrollkraft ist eine zertifizierte Person die unsichere Luftfrachtsendungen, durch Luftfrachtkontrollen, in sichere Luftfrachtsendungen einteilen darf. LSKK´s werden nach einer Prüfung vom Luftfahrt Bundesamt zertifiziert.

Warum müssen unsichere Sendungen in sichere Sendungen umgewandelt werden?

Damit die Menschen vor kriminellen Aktivitäten im Luftverkehr geschützt werden können, muss sichergestellt werden, dass jede Sendung, die in einem Flugzeug befördert wird, sicher ist.

Sendungen gelten als sicher, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sich gefährliche oder verbotene Gegenstände in diesen befinden.

Was macht eine LSKK?

Eine LSKK führt Kontrollen durch. Nach der erfolgreichen Kontrolle, darf die LSKK die Sendung als sicher einstufen. Erst nach dieser Einstufung durch die LSKK darf die Sendung in ein Luftfahrzeug verladen werden.

Wie werden Luftfrachtkontrollen genau durchgeführt?

Es gibt unterschiedliche Methoden für die Kontrolle von unsicheren Sendungen.

Eine geeignete und gängige Methode ist das Röntgen von Luftfrachtsendungen, sofern die Beschaffenheit der Sendung dies zulässt. Dazu muss die Sendung auf das Rollenband der Frachtröntgenanlage gestellt werden. Anschließend veranlasst die LSKK durch Eingabe am Röntgenmonitor, dass die Sendung geröntgt wird und schaut sich das Röntgenbild an. Ist die Durchdringungskraft der Röntgenstrahlung ausreichend, kann die LSKK beurteilen, welcher Inhalt sich in der Sendung befindet. Wenn verbotene Gegenstände ausgeschlossen werden können, reicht das Röntgen als alleinige Kontrollmethode aus.

Andere Kontrollmethoden müssen angewendet werden, wenn:

  • das Röntgenbild den Inhalt der Sendung nicht in vollem Umfang anzeigt. In diesem Fall entsteht ein sogenannter Dunkelalarm. Das bedeutet, dass das Bild schwarze oder dunkle Bereiche enthält, weil die Strahlungsdurchdringung für den Inhalt der Sendung nicht ausreicht.
  • wenn die Sendung aufgrund der Größe oder des Gewichtes für Frachtröntgenanlagen nicht geeignet ist, bspw. weil die Sendung von der Größe nicht in das Röntgengerät passt.
  • wenn es sich um Fracht mit hohem Risiko handelt.  Fracht mit hohem Risiko sind u.a. Sendungen, die erheblich manipuliert wurden oder anderweitig verdächtig erscheinen. Diese müssen einer zusätzlichen Überprüfung auf Sprengstoffe unterzogen werden.

Eine weitere gängige Kontrollmethode ist die händische Durchsuchung von Luftfrachtsendungen. Bei der Durchsuchung von Luftfrachtsendungen muss die Sendung zuerst geöffnet werden und dann der gesamte Sendungsinhalt abgesucht werden. Im Anschluss der Kontrolle wird die Sendung wieder manipulationssicher verschlossen. Die Durchsuchung von Hand ist als alleinige Kontrollmaßnahme zugelassen, sofern nach der Kontrolle ausgeschlossen werden kann, dass sich keine verbotenen Gegenstände darin befinden.

Weiterhin gibt es als ergänzende Maßnahme noch die Überprüfung auf Sprengstoffspuren. Für die Sprengstoffüberprüfung werden Sprengstoffspurendetektoren, sogenannte Sniffer, eingesetzt. Je nach Gerät kann die LSKK die Sendung durch eine Wisch- oder Luftprobe auf Sprengstoffe überprüfen.

Weitere Tätigkeiten von LSKK´s

Neben den Luftfrachtkontrollen führen LSKK´s weitere Aufgaben aus. Diese dienen teilweise als Grundlage für die durchzuführende Kontrolle aber es gibt auch weitere Tätigkeiten, die bei der täglichen Arbeit anfallen:

  • Prüfung der Sendungsdokumentation
  • Plausibilitätskontrollen in Bezug auf Dokumentation und Inhalt
  • Transport der Sendung innerhalb der luftfrachtrelevanten Bereiche, z.B. vom LKW zur Kontrollstelle und wieder zurück oder auf einen vorgesehenen Lagerplatz.
  • Unterstützung des Lagerpersonals
  • Enge Zusammenarbeit mit den Luftsicherheitsbeauftragten und den luftfrachtrelevanten Mitarbeitern
  • Öffnen und Verschließen von Luftfrachtsendungen, Verpackungstätigkeiten
  • Sicherheitsstatus pro Sendung vergeben und dokumentieren

Arbeitgeber – Wer beschäftigt Luftsicherheitskontrollkräfte?

Luftsicherheitskontrollkräfte werden von Luftfahrtunternehmen oder reglementierten Beauftragten beschäftigt. Reglementierte Beauftragte sind vom LBA für die Durchführung von Luftfrachtkontrollen zugelassen. Reglementierte Beauftragte müssen jede Kontrollmethode erstmals genehmigen lassen, bevor diese von der LSKK durchgeführt werden darf. Nachfolgend sehen Sie mögliche Arbeitgeber von LSKK´s, sofern diese über die Zulassung als reglementierter Beauftragter verfügen:

  • Logistikdienstleister
  • Lagerhalter
  • Verpackungsdienstleister
  • Kontrolldienstleister
  • Luftfahrtunternehmen