Was ist der Unterschied zwischen Luft­sicher­heits­assistent und Luft­sicher­heits­kontroll­kraft?

Die Namen ähneln sich zwar sehr, aber es gibt große Unterschiede zwischen Luftsicherheitsassistenten und Luftsicherheitskontrollkräften.

Nachfolgend beschreiben wir Ihnen die genauen Tätigkeiten und Unterschiede dieser Berufe.

Luftsicherheitsassistenten nach §5 des Luftsicherheitsgesetzes

kontrollieren Passiere sowie Hand- und Reisegepäck. Sie haben eine Beleihung nach §5 LuftSiG und dürfen Passagiere durchsuchen. Dies darf sonst nur die Polizei.

Kontrollkräfte für Personal und mitgeführte Gegenstände nach §8 LuftSiG

kontrollieren Personal, welches an Flughäfen tätig ist. Sie sorgen zudem für die allgemeine Sicherheit am Flughafen in dem sie Kontrollgänge vornehmen, Dienstleister überwachen und Fahrzeugkontrollen durchführen.

Luftsicherheitskontrollkräfte nach §9 LuftSiG

kontrollieren Fracht und Post an Flughäfen, aber auch außerhalb von Flughäfen.

Sie sorgen dafür, dass sich keine verbotenen Gegenstände in Luftfrachtsendungen befinden und dürfen anschließend unsichere Fracht in sichere Fracht umwandeln.

Dies ist eine wichtige Aufgabe, da nur sichere Fracht mit einem Flugzeug befördert werden darf.

Luftsicherheitsassistent §5

Luftsicherheitsassistenten sind am Flughafen tätig. Sie haben die Aufgabe die Kontrollen von Passieren sowie deren Hand- und Reisegepäck durchzuführen. Jeder, der schon einmal mit dem Flugzeug gereist ist, kennt diese Art von Kontrollen. Bevor man in den Wartebereich für den entsprechenden Flug darf (in das Gate), muss man zuvor durch eine Sicherheitsschleuse.

In dieser wird jeder Reisende sowie sein Handgepäck kontrolliert. Die Kontrollen, die am Flughafen durch Luftsicherheitsassistenten durchgeführt werden, sind eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Um Anschläge wie bspw. am 11. September 2001 zu verhindern, benötigen wir speziell ausgebildete Personen, die sicherstellen können, dass keine verbotenen Gegenstände oder verdächtige Personen an Bord eines Flugzeuges gelangen.

Die Kontrolle der Reisenden erfolgt durch Metalldetektoren und per Hand. Dass heißt, dass die Personen teilweise auch abgetastet und durchsucht werden.

Die Durchsuchung von Personen darf eigentlich nur die Polizei vornehmen. Luftsicherheitsassistenten sind im Gegensatz zu allen anderen und auch im Vergleich zu Luftsicherheitskontrollkräften – die einzigen – die eine Beleihung erhalten haben. Beleihung bedeutet, dass Personen abgetastet und durchsucht werden dürfen, so wie es auch die Polizei machen würde.

Eine gute Menschenkenntnis und der Umgang mit fremden Personen spielen ebenfalls eine große Rolle. Luftsicherheitsassistenten treffen täglich auf viele verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Charakteren und Stimmungen. Es gibt Reisende, die in den Urlaub fliegen und total entspannt sind. Es gibt aber auch Reisende, die ihren Flug verpasst haben, wo der Flug gestrichen wurde oder die sich bspw. grade in einer Trennungsphase befinden. Es gibt somit auch allgemein gestresste, angespannte oder auch traurige Personen. Der Beruf des Luftsicherheitsassistenten bleibt täglich spannend.

Die Kontrolle des Handgepäcks erfolgt durch Röntgengeräte. Als Luftsicherheitsassistent haben Sie die Aufgabe das Röntgengerät zu bedienen und die angezeigten Röntgenbilder auszuwerten. Sie sind soweit mit der Technik vertraut und geschult, dass Sie genau erkennen können, was sich in jedem einzelnen Gepäckstück befindet. Sollte der Inhalt einer Tasche, bzw. eines Gepäckstückes nicht durch ein Röntgenbild ausgewertet werden können, muss dieses händisch durchsucht werden.

Kontrolle von Passieren und Handgepäck

Kontrollkräfte für Personal und mitgeführte Gegenstände §8

Luftsicherheitskontrollkräfte nach §8 LuftSiG führen Kontrollen für Personal durch. Mit Personal ist ausschließlich das am Flughafen tätige Personal gemeint. Passagierkontrollen sind ausgenommen, diese dürfen ausschließlich von LSKK nach §5 durchgeführt werden.

Weitere Tätigkeiten von Kontrollkräften für Personal und mitgeführten Gegenständen sind:

  • Kontrolle der mitgeführten Gegenstände des Personals
  • Streifen- und Kontrollgänge am Flughafen
  • Fahrzeugkontrollen am Vorfeld (bspw. bei Anlieferungen)
  • Überwachung und Begleitung von externen Personen (bspw. Instandhaltungskräfte, Lieferanten usw.)

Luftsicherheitskontrollkräfte nach §9

Die korrekte Bezeichnung lautet mittlerweile Kontrollkraft für Fracht und Post. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich aber der ältere Begriff Luftsicherheitskontrollkraft, nachfolgend LSKK genannt, durchgesetzt.

Eine LSKK nach §9 LuftSiG ist für die Kontrolle von Luftfracht und Luftpost zuständig. Da nicht alle Frachtsendungen direkt an den Flughäfen kontrolliert werden, ist der Arbeitsplatz einer LSKK auch häufig außerhalb von Flughäfen zu finden. Jedes Unternehmen mit einer Zulassung als reglementierter Beauftragter darf Luftfrachtkontrollen durchführen, sofern

  • das Verfahren durch das Luftfahrt Bundesamt genehmigt ist
  • das Unternehmen über eine zertifizierte Luftsicherheitskontrollkraft verfügt

Es gibt verschiedene Firmen, die Luftfrachtkontrollen durchführen. Neben den Luftfahrtunternehmen an Flughäfen zählen auch:

Verpackungsfirmen und Logistikdienstleister

In diesem Fall wird die Fracht häufig direkt nach der Kommissionierung und bereits vor der Verpackung und der Verladung kontrolliert.

Lagerhalter

Häufig bieten auch Lagerhalter diese Leistung an. Die zu kontrollierende Fracht muss in diesem Fall zuerst zum Lagerhalter transportiert werden, wird dort kontrolliert und anschließend zum Flughafen gefahren. Die meisten Lagerhalter bieten die Kontrolle in Verbindung mit der anschließenden Umfuhr zum Flughafen an. Diese Variante bietet sich bspw. an, wenn das Luftfahrtunternehmen keine Kontrollen durchführt oder diese erheblich teurer wären. Consol-Sendungen (Frachtsammelsendungen) werden auch oft bei einem Lagerhalter zwischengelagert, um sie anschließend als vollständige Sendung zum Flughafen zu befördern.

Was machen LSKK´s genau?

LSKK´s kontrollieren unsichere Luftfrachtsendungen und dürfen diese nach der erfolgreichen Kontrolle als sicher deklarieren. Das heißt: LSKK´s können aus unsicheren Sendungen – sichere Sendungen machen, indem Sie die Sendungen kontrollieren. Aufgrund terroristischer Anschläge in der Vergangenheit und aufgrund aktueller Gefahren, dürfen ausschließlich sichere Sendungen in ein Luftfahrzeug verbracht werden. Bei der Kontrolle muss die LSKK sicherstellen, dass das Frachtstück nicht gefährlich ist. Es muss ausgeschlossen werden, dass sich verbotene Gegenstände oder nicht deklariertes Gefahrgut in den Sendungen befinden.

Es gibt unterschiedliche Kontrollmethoden, so dass es auch im Bereich des §9 LuftSiG spannend bleibt.

  1. Die bevorzugte Methode ist das Röntgen der Fracht. Dazu gibt es spezielle Frachtröntgenanlagen.
  2. Fracht, die zu groß oder zu schwer für ein Röntgengerät ist, muss händisch durchsucht werden. Dies bedeutet, dass die gesamte Fracht geöffnet, durchsucht und anschließend manipulationssicher verschlossen werden muss.
  3. Es gibt weitere Kontrollmethoden, die allerdings nur als ergänzende Maßnahme eingesetzt werden dürfen. Hierunter zählen zum Beispiel Sniffer-Tests. Hierbei handelt es sich um Tests auf Sprengstoffe durch ein sogenanntes ETD Gerät (Sprengstoffspurendetektor).

Wie wird man LSKK nach §9?

LSKK´s kommen nicht von irgendwo her. Sie werden ausgebildet und müssen anschließend eine Prüfung beim Luftfahrt Bundesamt ablegen. Mit dem Bestehen der Prüfung sind Sie eine zertifizierte Luftsicherheitskontrollkraft. Es handelt sich hierbei um eine Personenzertifizierung, es ist also Ihre persönliche Zertifizierung. Die Prüfung und Zertifizierung muss in Form einer LSKK Rezertifizierung alle 3 Jahre beim Luftfahrt Bundesamt wiederholt werden.

  • Die Ausbildungsdauer einer LSKK beträgt mindestens 3 Wochen.
  • LSKK´s müssen jährlich an einer theoretischen Fortbildung teilnehmen.
  • LSKK´s werden alle drei Jahre rezertifiziert.