Was ist eine Luftfrachtkontrolle?

Eine Luftfrachtkontrolle ist eine Prüfung von Waren, welche durch dafür ausgebildetes und zugelassenes Personal an Flughäfen oder in Flughafennähe durchgeführt wird.

Alle Sendungen, die für die Ausfuhr per Luftfracht vorgesehen sind, müssen einer Luftfrachtkontrolle unterzogen werden.

Durch die Kontrollen soll überprüft und sichergestellt werden, dass sich keine verbotenen Gegenstände in den Frachtsendungen befinden. Diese Maßnahmen sind aufgrund von Terroranschlägen, unteranderem dem Anschlag am 11.September 2001, eingeführt worden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Luftfrachtsendungen zu kontrollieren.

Frachtkontrollen werden am häufigsten mit Hilfe von Frachtröntgenanlagen durchgeführt. Bei der Durchleuchtung von Frachtsendungen, kann der Sendungsinhalt anhand von Röntgenbildern ausgewertet werden, so dass keine Öffnung der Sendung notwendig ist.

Für Sendungen, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichtes oder anderer Art ihrer Beschaffung nicht geröntgt werden können oder dürfen, gibt es andere Kontrollmethoden.

Die einzelnen Kontrolltechniken beschreiben wir weiter unten.

Buchen Sie hier!

Wir führen für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Frachtkontrolle durch.

  • Frachtkontrollen an 12 verschiedenen Standorten im Raum Frankfurt und Hamburg.
  • Mit einer mobilen Kontrollstation können wir Kontrollen auch in Ihrem Unternehmen erledigen.

Rufen Sie uns zu Bürozeiten an:
Tel +49 (0)69 247 547 813

Oder schreiben Sie eine E-Mail:

Röntgengerät, das für Luftfrachtkontrollen eingesetzt wird.

Wer führt Luftfrachtkontrollen durch?

Die Luftfrachtkontrollen werden durch Unternehmen durchgeführt, welche für diese Tätigkeit vom Luftfahrt Bundesamt eine Zulassung erhalten haben. Dafür kommen zwei Arten von Unternehmen in Betracht:

Luftfahrtunternehmen: Hierbei handelt es sich um die Luftfahrtunternehmen (umgangssprachlich Fluggesellschaften), die sich direkt an den Flughäfen befinden und die Sendungen anschließend auch per Luftfracht befördern.

Da nur kontrollierte Fracht ins Flugzeug geladen werden darf, müssen die Luftfahrtunternehmen also die Fracht kontrollieren. Es sei denn, sie bekommen bereits kontrollierte Fracht angeliefert. Hier kommt die zweite Gruppe von zugelassenen Unternehmen ins Spiel.

Reglementierte Beauftragte (abgekürzt regB): Zudem gibt es weitere vom Luftfahrt Bundesamt zugelassene Unternehmen, sogenannte reglementierte Beauftragte. Diese haben auch eine Genehmigung zur Durchführung von Luftfrachtkontrollen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Logistikdienstleister und Lagerhalter, die sich in auch in Flughafennähe befinden.

In der Regel werden Güter, die auf dem Beförderungsweg „Luft“ versendet werden, zuvor durch einen reglementierten Beauftragten einer Luftfrachtkontrolle unterzogen und im Anschluss direkt zum Flughafen transportiert.

In diesen Fällen entfällt also eine Kontrolle durch die Fluggesellschaft.
Frachtröntgenanlage
Die Röntgenkontrolle ist die häufigste Kontrollmethode.

Warum werden Luftfrachtkontrollen nicht grundsätzlich direkt am Flughafen durchgeführt?

Nicht alle Luftfahrtunternehmen verfügen über die Möglichkeit Luftfrachtkontrollen selbst durchzuführen. Es gibt also auch Fluggesellschaften, die die Durchführung der Kontrollen nicht anbieten wollen oder nicht abdecken können. In diesem Fall können die Sendungen durch die Fluggesellschaft nur dann auf das Flugzeug verladen werden, wenn die Versender die Sendung bereits kontrolliert am Flughafen anliefern.

Kontrollierte Sendungen werden als „sichere Luftfracht“ bezeichnet. Nicht kontrollierte Sendungen gelten als „unsichere Luftfracht“.

Unsichere Luftfrachtsendungen werden nicht von allen Luftfahrtunternehmen angenommen, so dass diese Sendungen gezwungenermaßen zuvor bei einem reglementierten Beauftragten kontrolliert werden müssen.

Des Weiteren spielt auch oft der Kostenfaktor eine große Rolle. Häufig sind Luftfrachtkontrollen bei reglementierten Beauftragten günstiger als direkt bei Luftfahrtunternehmen.

Ein weiterer Vorteil, die Luftfrachtkontrollen bei reglementierten Beauftragten durchführen zu lassen besteht darin, dass Einzelsendungen zuvor beim regB zwischengelagert und anschließend gesammelt zum Flughafen transportiert werden können. Man spricht dann von Consol-Sendungen, bei denen mehrere Einzelsendungen von verschiedenen Versendern auf einen Flug gebucht werden.

Warum / Wann braucht man eine Luftsicherheitskontrollkraft?

Die Zulassung als Luftfahrtunternehmen oder reglementierter Beauftragter allein reicht für die Durchführung der Kontrollen noch nicht aus. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Zulassung des Unternehmens und noch nicht der Personen, welche die Kontrollen letztendlich ausführen.

Personen, die Luftfrachtkontrollen durchführen dürfen, werden dazu entsprechend ausgebildet und durch das Luftfahrt Bundesamt zertifiziert. Nach der erfolgreichen Zertifizierung werden diese Personen Luftsicherheitskontrollkraft, kurz LSKK, genannt.

Die Aufgabe einer LSKK ist es, zu überprüfen, ob sich verbotene Gegenstände in Frachtsendungen befinden. Die Prüfung erfolgt, um die Sicherheit während des Fluges zu gewährleisten.

Fazit:

  • Luftfrachtkontrollen dürfen ausschließlich von dafür durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Unternehmen angeboten werden.
  • Zur Durchführung einer Luftfrachtkontrolle muss das zugelassene Unternehmen eine zertifizierte Luftsicherheitskontrollkraft gem. §9 LuftSiG einsetzen.

Welche Methoden für Luftfrachtkontrollen gibt es?

1. Sichtkontrolle

Sichtkontrollen können ausschließlich bei unverpackten Materialien / Produkten durchgeführt werden, die im vollen Umfang beschaubar sind.

Ein Beispiel hierzu ist ein Stahlträger ohne Versteckmöglichkeiten. Bei einer Sichtkontrolle muss die LSKK mit bloßem Auge sicherstellen können, dass sich keine verbotenen Gegenstände in der Frachtsendung befinden.

Sichtkontrollen können daher nur in seltenen Fällen als alleinige Kontrollmaßnahme angewendet werden. In der Regel bestehen Luftfrachtsendungen aus mehreren Gütern, welche auf Paletten oder in Holzkisten angeliefert werden und gut verpackt sind.

Aus diesem Grund kommen dann die folgenden Kontrollmethoden zum Einsatz.

2. Durchsuchung von Hand

Die Durchsuchung per Hand wird auch als Beschau bezeichnet und bei Sendungen durchgeführt, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht per Röntgengerät kontrolliert werden können.

Die Erklärung welche Sendungen nicht per Röntgen kontrolliert werden können, finden Sie in der Kategorie Frachtröntgenkontrolle im nächsten Abschnitt.

Bei der Durchsuchung von Hand wird die gesamte Sendung, wie der Name schon erahnen lässt, per Hand durchsucht. Das bedeutet, dass die Verpackung sowie ggf. weitere in der Sendung beinhaltete Einzelverpackungen durch die LSKK geöffnet und nach verbotenen Gegenständen durchsucht werden.

Im Anschluss wird die Sendung wieder manipulationssicher eingepackt.

3. Frachtröntgenkontrolle

Röntgenkontrollen sind die häufigste eingesetzte Methode zur Durchführung von Luftfrachtkontrollen.

Frachtsendungen, bspw. Paletten oder Kisten, werden auf das Rollband der Frachtröntgenanlage gestellt und per Knopfdruck in das Gerät gefahren.

Die Aufgabe der LSKK ist es nun, die angezeigten Röntgenbilder auszuwerten und anhand der Bilder zu erkennen, ob sich verbotene Gegenstände in der Fracht befinden.

Zur Auswertung von Röntgenbildern wurden LSKK´s speziell ausgebildet.

Sofern die Strahlendurchdringung es zulässt und das Röntgengerät erkennbare Bilder anzeigt, kann die LSKK auswerten, welcher Inhalt sich in der Sendung befindet und in wenigen Minuten entscheiden ob die Sendung sicher ist.

LSKK´s stufen Sendungen als sicher ein, wenn sie gefährliche und verbotene Gegenstände ausschließen können.

Ware wird mit dem Gabelstapler aufs Röntgengerät geladen.

Ware wird mit dem Gabelstapler aufs Röntgengerät geladen.

Dunkelalarm beim Röntgen

Reicht die Strahlendurchdringung aufgrund der Beschaffenheit einer Sendung nicht aus, erscheinen auf den Röntgenbildern schwarze Bereiche. D.h. es ist nicht der gesamte Inhalt sichtbar und die Bilder können deshalb nicht korrekt ausgewertet werden.

In diesem Fall kann eine Sendung, welche bspw. aus einer Palette mit mehreren Verpackungseinheiten besteht, vereinzelt werden.

Die Einzelverpackungen werden nun nochmals getrennt geröntgt, um die Strahlendurchdringung und somit die Qualität der Röntgenbilder zu erhöhen.

Sollten die Bilder immer noch einen Dunkelalarm aufweisen (schwarze Bereiche im Bild oder komplett schwarzes Bild) kann die Sendung nicht per Röntgenmethode gesichert werden.

In diesen Fällen müssen weitere Kontrollmaßnahmen erfolgen, bis sichergestellt werden kann, dass sich keine verbotenen Gegenstände in der Fracht befinden.

Welche Sendungen können nicht per Röntgentechnik kontrolliert werden?

– Sendungen, bei denen ein Dunkelalarm entsteht

– Sendungen, die aufgrund ihrer Größe nicht in eine Frachtröntgenanlage passen

– Sendungen, die aufgrund ihres Gewichtes nicht per Frachtröntgenanlage kontrolliert werden können (zulässiges Gewicht für die Röntgenanlage)

-Sendungen, die aus qualitäts- und/oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht geröntgt werden dürfen (bspw. lebende Tiere, radioaktives Material usw.)

Röntgenbild einer Waffe

Die Röntgenbilder werden auf dem Monitor angezeigt und von der Luftsicherheitskontrollkraft analysiert.

4. ETD und EDS-Geräte (Sprengstoffspurendetektor)

Diese Geräte werden zur Sprengstofferkennung eingesetzt. Diese Sprengstoffspurendetektoren, umgangssprachlich „Sniffer“ genannt, sind nicht als alleinige Kontrollmaßnahme zugelassen. Sie dienen hauptsächlich als ergänzende Maßnahme für die Kontrollmethode „Durchsuchung per Hand“.

ETD und EDS Geräte unterscheiden sich hinsichtlich der jeweiligen Analysetechnik. EDS Geräte können im Gegensatz zu ETD Geräten auch Flüssigkeiten und Gele auf Sprengstoffpartikel analysieren.

  • EDS bedeutet Explosive Detection System
  • ETD bedeutet Explosive Trace Detection

Für Frachtkontrollen werden in Regel ETD Geräte eingesetzt.

Der Einsatz von EDS Geräten erfolgt hauptsächlich für Gepäckkontrollen am Flughafen.

5. EDD (Sprengstoffspürhund)

Die Kontrollen durch Sprengstoffspürhundeteams dürfen, genau wie Sprengstoffspurendetektorgeräte, nur als zusätzliches Mittel der Kontrolle eingesetzt werden. Es muss also eine weitere Methode zusätzlich angewendet werden.

Ein Hundeführer muss keine LSKK sein, eine LSKK kann aber auch zusätzlich die Ausbildung als Hundeführer haben.

Auch bei der Absuche durch einen ausgebildeten Sprengstoffspürhund mit seinem Hundeführer (der nicht LSKK ist), ist es die Aufgabe der Luftsicherheitskontrollkraft anwesend zu sein und nach der Kontrolle den Sicherheitsstatus der Sendung zu vergeben.

Der Sprengstoffspürhund durchsucht geöffnete Paketen nach Sprengstoff.

Der Sprengstoffspürhund durchsucht geöffnete Paketen nach Sprengstoff.

Frachtkontrollen in Frankfurt und Hamburg durch First Class Zollservice

First Class Zollservice ist an 12 Standorten als reglementierter Beauftragter zugelassen. Die Kontrollstandorte befinden sich an den Flughäfen Frankfurt und Hamburg.

Wir bieten Ihnen für jede Art von Fracht die geeignete Frachtkontrolle an.

Im Raum Frankfurt verfügen wir über mehrere Frachtröntgenanlagen an verschiedenen Standorten, eigene Sprengstoffspurendetektoren sowie eigene Sprengstoffspürhunde-Teams.

Sie finden uns in direkter Nähe des Frankfurter Flughafens mit mehreren Standorten und Kontrollmöglichkeiten.

An unseren Standorten werden alle Frachtkontrollen durch eigene vollzeitbeschäftigte Luftsicherheitskontrollkräfte durchgeführt.

In unserem firmeneigenen Schulungsunternehmen First Class Academy bilden wir sowohl unsere eigenen als auch die Luftsicherheitskontrollkräte anderer Unternehmen aus.

Durch unsere Schichtsysteme und die um den Flughafen Frankfurt übersichtlich verteilten Betriebsstätten können wir Ihre Fracht ohne lange Wartezeiten kontrollieren.

Wie kann ich bei First Class Zollservice eine Frachtkontrolle beauftragen?

Schicken Sie uns eine E-Mail an

Oder melden Sie Ihre Frachtkontrolle telefonisch an unter

+49 69 247 547 80

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!

Unsere Frachtstandorte und Öffnungszeiten sehen Sie hier:

Frachtkontrolle-Standorte-und-Oeffnungszeiten.pdf