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Kontrollkräfte für Fracht und Post gem. DVO 2015/1998 Kapitel 11.2.3.2)

Die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft ist ein wichtiger Beruf, der stark nachgefragt wird und der auch in den nächsten Jahren einen sicheren Arbeitsplatz bietet.

Als „LSSK“ schützen Sie den Luftverkehr vor Terroranschlägen, d.h. Sie schützen mit jedem sicheren Flug Hunderte von Menschen.

In der First Class Family ist die Luftsicherheit seit Jahren ein Kerngebiet. Wir sind an mehr als 10 Standorten vom Luftfahrt-Bundesamt für die Luftfrachtkontrolle zugelassen.

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offene Stellen für Luftsicherheitskontrollkräfte

Eine Weiterbildung mit Zukunft

Was ist eine Luftsicherheitskontrollkraft und wo setzt man diese ein?

„Luftsicherheitskontrollkraft“ ist ein vom Luftfahrt-Bundesamt (abgekürzt LBA) vergebener personenbezogener Status. D.h. einzelne Personen können durch entsprechende Ausbildung und erfolgreiche Prüfung beim LBA die Erlaubnis bekommen, als LSKK zu arbeiten.

Als Luftsicherheitskontrollkraft ist man für die Sicherung von Luftfracht und Luftpost verantwortlich. Damit ist gemeint, dass man Fracht daraufhin untersucht, ob sie verbotene Gegenstände enthält.

Die Luftsicherheitskontrollkraft ist die einzige Person die nach erfolgter Kontrolle unsichere Luftfracht in sichere Luftfracht umwandeln darf. Umwandeln bedeutet hier nicht, dass an der Fracht etwas verändert wird. Es bedeutet, dass die LSKK Dokumente erstellt, die bestätigen, dass die Luftfracht sicher ist, also keine gefährlichen Gegenstände enthält.

Die Sicherung beinhaltet, dass die Luftsicherheitskontrollkraft mit speziellen Methoden die Fracht oder Post nach unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen durchsucht.

Das Wort „unkonventionell“ ist auf den ersten Blick etwas irreführend, man könnte ja meinen, dass Luftfracht auch keine „konventionelle“ Bombe beinhalten sollte. Der Begriff wird etwas klarer, wenn wir die Erklärung der Wikipedia zu Rate ziehen:

Eine Unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtung (USBV, auch Sprengfalle) ist eine nicht industriell, häufig von Experten hergestellte Brand- oder Sprengladung (bzw. Brand- oder Sprengfalle).

Im Englischen bzw. bei den NATO-Truppen spricht man von einer IED (englisch: improvised explosive device). Teilweise wird eine USBV getarnt als Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs am Tatort abgelegt, beispielsweise in einem Postpaket (Brief- bzw. Paketbombe), einer Einkaufstasche, einem Rucksack oder Koffer.

Die Überprüfung der Fracht beinhaltet auch, dass die Luftsicherheitskontrollkraft ein Frachtstück/Poststück röntgen oder auch öffnen muss, um den Inhalt festzustellen.

Ein Mitarbeiter bedient per PC eine Röntgenanlage in der gerade ein größeres Frachtgut hereingefahren wird, im hintergrund eine große Lagerhalle

Röntgenanlage der First Class Zollservice & T. GmbH / Frachtkontrollen in der Praxis

Die LSSK stellt also sicher, dass im Flugzeug keine gefährliche Fracht transportiert wird. An der gesamten Transportstrecke sind eine ganze Reihe von Unternehmen beteiligt, beginnend mit dem Versender und endend bei dem Unternehmen, dass die Fracht beim Empfänger abliefert.

Man spricht dabei von einer Lieferkette. Zur Sicherheit der Luftfracht gehört es, dass diese gesamte Lieferkette „sicher“ ist. Ab dem Moment, an dem eine Fracht als „sicher“ eingestuft wurde, müssen Manipulationen ausgeschlossen sein. Alle ab diesem Moment beteiligten Unternehmen unterliegen deshalb der Aufsicht und der Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Die Beteiligten der sicheren Lieferkette sind:

  • Bekannter Versender (bV)

Der bekannte Versender (Hersteller, Produzent und Logistikdienstleister) ist die Stelle, die das erste mal Luftfracht als solche benennt und die, die Ware auf den Weg bringt. Der bekannte Versender gibt die Ware unter Einhaltung bestimmter sicherheitsrelevanter Anforderungen in die sichere Lieferkette.

Damit die Sendung sicher bleibt, darf der bekannte Versender die Fracht auch nur einem Reglementierten Beauftragten, beziehungsweise einem zugelassenen Transporteur übergeben.

Fracht, die vom bV verschickt wird, muss nicht von einer LSKK überprüft werden. Dies ist der einzige Fall, indem die Fracht von Beginn an als sicher gilt. Bei allen anderen Versendern, kommt immer eine LSKK zum Einsatz.

  • Reglementierter Beauftragter (regB)

Der Reglementierte Beauftragte darf sichere Luftfracht transportieren, lagern und bei der Airline anliefern, sofern er die sichere Lieferkette eingehalten hat und die Sendung von einem bekannten Versender stammt.

Das heißt aber auch, die Ware muss die ganze Zeit verschlossen transportiert werden um mögliche Manipulationen auszuschließen.

Wenn der regB unsichere Fracht von einem Versender übernimmt (Versender ohne LBA Zulassung als bV), müssen die schon genannten Frachtkontrollen gemacht werden. Damit wird also die Fracht von der Luftsicherheitskontrollkraft des regB sicher gemacht.

  • Airline/Luftfahrtunternehmen

Die Airline ist das Unternehmen welche die Luftfracht im Flugzeug befördert.

  • Behördlich zugelassener Transporteur

Der zugelassene Transporteur darf Luftfracht nur befördern und anliefern. Eine Lagerung ist nicht vorgesehen. Der Transporteur muss auch darauf achten, dass seine Fahrzeuge verschlossen sind. Seine Mitarbeiter müssen mindestens über eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 verfügen.

Die Luftsicherheitskontrollkräfte sind in der Regel bei Reglementierten Beauftragten beschäftigt.

Bei einem Bekannten Versender oder bei einem Transporteur kann keine Frachtkontrolle gemacht werden deshalb kann hier keine Luftsicherheitskontrollkraft eingesetzt werden.

Wenn sichere Luftfracht, aus welchen Gründen auch immer, unsicher wird, muss diese Fracht erneut sicher gemacht werden. Diesmal aber mit noch höherer Aufmerksamkeit, da die Person welche die Fracht nun sicher macht, nicht immer genau weiß wie die Fracht unsicher wurde oder wie sorgfältig die Luftsicherheitskontrollkraft war, welche die Fracht als erstes sicherte. Hierbei wird verlangt, dass die Fracht sorgfältig und mit mehreren Methoden überprüft wird.

Ein Mitarbeiter bedient Röntgenanlage, die ausschließlich für Schulungszwecke benutzt wird

Röntgenanlage der First Class Zollservice & T. GmbH ausschließlich für Schulungszwecke

Seit Januar 2002 sind die Sicherheitsvorkehrungen bei Unternehmen, die mit Luftfracht in Berührungen kommen, erheblich angestiegen. Seit dem wird jedes Frachtstück, welches als Luftfracht transportiert, wird von einer Luftsicherheitskontrollkraft sicher gemacht. Ohne eine Unterschrift einer beim Luftfahrtbundesamt geprüften Person wird und darf kein Frachtstück fliegen.

Wie wird man eine Luftsicherheitskontrollkraft?

Die Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft beinhaltet als Grundvoraussetzung eine positive Überprüfung (Zuverlässigkeitsüberprüfung §7) gemäß Luftsicherheitsgesetz. Wenn eine positive Beurteilung vorliegt, kann entweder die Weiterbildung über einen Bildungsgutschein oder den Arbeitgeber finanziert werden. Die Weiterbildungs- und einschließlich Prüfungskosten belaufen sich im minimalen Fall auf circa 2500 EUR.

Die Ausbildungszeit beläuft sich auf mindestens 102 Stunden beziehungsweise drei Wochen Schulungszeit. Das ist die kürzeste Version, allerdings auch die Variante, bei der die Durchfallquote extrem hoch ist. Wir empfehlen hier drei Monate Theorie- und Praxisausbildung.

In der Ausbildung werden verschiedene Themen angesprochen. Das wichtigste Ziel ist es, unkonventionelle Spreng und Brandvorrichtungen zu identifizieren.

Weiterhin müssen diverse Röntgenbilder ausgewertet werden um verbotene Waffen und Gegenstände filtern/sehen zu können. Dazu gehören z.B. umfunktionierte Regenschirme, Spazierstöcke, Messer in Gürtelschnallen, Sprengvorrichtungen und so weiter. Diese verbotenen Gegenstände müssen beim Röntgen erkannt werden.

colorierter Röntgenscan zeigt das Innenleben eines Motorrades

stiliserte Ansicht des Frachtröntgengerät RAPISCAN auf weißem Hintergrund

Frachtröntgengerät RAPISCAN / Quelle: Technolog Systems GmbH

Die Ausbildung umfasst auch die Arbeiten an einem Röntgengerät sowie das Fahren mit Flurförderfahrzeugen (Gabelstaplern) und Hubwagen.

Nach Ihrer Ausbildung werden Sie dann zur Prüfung beim Luftfahrtbundesamt angemeldet. Das Luftfahrtbundesamt vergibt dann einen Prüfungstermin.

Wenn Sie jetzt denken, prima das mache ich mit links, müssen wir Sie enttäuschen.

Auch hier gilt ohne Fleiß kein Preis und wenn Sie nicht konsequent lernen, werden Sie schon den ersten Teil die Prüfung nicht bestehen. Dies sind leider Erfahrungswerte.

Wenn wir uns vor Augen halten, welche Verantwortung eine Luftsicherheitskontrollkraft hat, dann verstehen wir auch warum so knallhart geprüft wird. Denn die Luftsicherheitskontrollkraft hat die Verantwortung, dass keine Bomben, Sprengkörper oder sonstige verbotenen Gegenstände in den Sicherheitsbereiches eines Flughafens gelangen oder gar in ein Flugzeug.

Jeder der den Berufswunsch Luftsicherheitskontrollkraft hat, sollte sich dieser Verantwortung bewusst sein.

Wir bieten Ihnen die Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft gerne an. Wir verfügen über die entsprechenden Zulassungen vom Luftfahrtbundesamt und sind auch mehrmals als Bildungsträger zugelassen (unteranderem auch für Maßnahmen in Verbindung mit Bildungsgutscheinen).

Die First Class Family ist nicht nur ein Schulungsunternehmen, sondern auch noch eine Zollagentur, Spedition, Lagerhalter, zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) und reglementierter Beauftragter.

Als reglementierter Beauftragter verfügen wir über 6 eigene Röntgengeräte und 4 Sprengstoffdetektoren, um eine praxisorientierte Ausbildung zu ermöglichen.

Unsere Ausbilder stehen selbst noch an der Röntgenanlage um stetig auf dem neusten Stand zu sein und um die eigene Erfahrung nicht zu verlieren.

Wir verfügen über das nötige Fachwissen und die Qualität um Ihnen einen perfekten Start in Ihr Berufsleben zu ermöglich.

Sollten Sie Fragen haben können Sie gerne Herrn Uwe Kraus kontaktieren.


Tel. +49 (0)69 247 547 813